Nach einem aktuellen Urteils des Landgerichts Zwickau (Az.: 7 O 334/22) wurde die Beklagte Meta Platforms Ireland Ltd. Facebook Ireland Limited (Facebook) verurteilt an den Kläger einen immateriellen Schadensersatz in Höhe von 1.000,00 Euro zu zahlen.
So erfreulich das Urteil ist, muss vorab geschickt werden, dass es sich dabei um ein Versäumnisurteil handelt. Der Grundgedanke des Versäumnisurteils ist es, eine Entscheidung auch ohne Mitwirkung bzw. in Abwesenheit einer Partei (hier der Beklagten Facebook) herbeiführen zu können. Auch in dem Fall der Säumnis muss der Vortrag des Klägers den Anspruch begründen. Insoweit ist also das Urteil erfreulich, da das Landgericht aufgrund der vorgetragenen Verstöße einen Schadensersatz zugesprochen und diesen mit 1.000,00 Euro für angemessen erachtet hat. Ob das Landgericht Zwickau bei seiner Entscheidung im Fall eines Einspruchs durch Facebook bleibt, kann aktuell nicht beurteilt werden.
Dem Urteil liegt ein Datenschutzvorfall bei Facebook zugrunde, bei dem Hacker mittels Daten-Scraping auf der Website hinterlegte Daten ausgelesen und gespeichert haben. Die bei Facebook angewandte Technik ist im Detail nicht geklärt, klar ist aber, dass das Abschöpfen der Daten durch fehlerhafte Einstellungen in dem von Facebook zur Verfügung gestellten Kontaktimport-Tool ermöglicht worden ist. Die derart abgeschöpften personenbezogenen Daten wurden sodann von den Angreifern bei raidforums.com – einem bekannten und zwischenzeitlich gesperrten Hacker Forum – veröffentlicht.
Die veröffentlichten Daten werden seitdem für Phishing Attacken auf die Betroffenen genutzt, besonders häufig in Form von Phishing-SMS, auch Smishing genannt. Solche Spam-Nachrichten können Sie uns hier melden. Durch die Spam-Nachrichten sollen Betroffene dazu verleitet werden sensible Informationen mitzuteilen oder Malware auf ihrem Endgerät zu installieren.
Weitere Details zu den Verfahren gehen Facebook werden wir auf unserer Seite veröffentlichen, insbesondere, ob Facebook gegen das Urteil Einspruch einlegen wird. Danach müsste sich das Landgericht Zwickau nochmals mit der Sache befassen.