Sind Sie vom SIXT Datenleck betroffen?
Dann haben Sie Anspruch auf Schadensersatz!
Was Sie tun können
Unser Formular ausfüllen, dann kümmern wir uns um Ihren Schadensersatz gegen einen prozentualen Anteil im Erfolgsfall in Höhe von 25 % des durchgesetzten Anspruchs (Erfolgshonorar). Sie tragen also keinerlei Kostenrisiko.
Was bei SIXT vorgefallen ist
Wie in den Medien berichtet wird, kam es bei den Gesellschaften der Autovermietung SIXT zu einem Datenschutzvorfall.
Betroffen sind Kunden der Gesellschaften Sixt GmbH & Co. Autovermietung KG, der SIXT RENT A CAR S.L., der Sixt rent a car Srl. , der Sixt B.V., der Sixt Rent a car Ltd, der Sixt Belgium BV, der SIXT SAS, der Sixt S.a.r.l. und der Sixt G.m.b.H.
In der E-Mail „Wichtiger Hinweis zum Datenschutz“ spricht SIXT von einem Cyberangriff ohne allerdings darüber zu informieren, wann der Angriff stattgefunden hat.
Welche Daten betroffen sind
Laut aktuellem Stand sind in jedem Fall Kundenstammdaten wie Vor- und Nachname, Kundenkartennummer sowie allgemeine Kontaktdaten (wie Anschrift und E-Mail-Adresse) betroffen.
Es kann zudem nicht ausgeschlossen werden, dass weitere einzelne Informationen, wie sie sich aus Dokumenten im Zusammenhang mit Mietwagenbuchungen ergeben, betroffen sind (insbesondere Anmietzeitraum, Bezahlmethode sowie Ort oder Führerscheinnummer).