Sind Sie vom easyJet-Datenleck betroffen?
Dann haben Sie Anspruch auf Schadensersatz!
Was Ihnen zusteht
Was Sie tun können
Die Ihnen zustehenden Rechte mit unserer Hilfe einfordern, indem Sie unser Formular ausfüllen.
Welches Risiko besteht
Sie tragen keinerlei Risiko, insbesondere laufen Sie mit uns nicht Gefahr, dass Ihnen Kosten entstehen.
Was bei easyJet vorgefallen ist
Nach einem Bericht der BBC gab es ein Datenleck bei der britischen Fluggesellschaft easyJet. Unbekannte haben sich danach Zugriff auf personenbezogene Daten von rund 9 Millionen Kunden der Billigfluggesellschaft easyJet verschafft. Laut der Berichterstattung sind neben Adressdaten auch E-Mail-Adressen und Reisedaten der Betroffenen abgegriffen worden. In 2208 Fällen sind nach Angabe von easyJet auch Kreditkartendaten betroffen. Von der Datenpanne soll easyJet bereits im Januar diesen Jahres erfahren haben.
Auch wenn noch kein Abfragetool geschaffen worden ist, um die Betroffenheit vom Datenleck zu prüfen, können Sie sich in unsere Liste eintragen. Wir machen zunächst einen Auskunftsanspruch geltend, um in Erfahrung zu bringen, welche Ihrer Daten von dem Datenleck betroffen sind.
Welche Daten geleakt wurden
Welche Datensätze der Fluggäste der Fluggesellschaft easyJet von dem Datenleck betroffen sind, ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht vollumfänglich bekannt. Legt man die bisherige Berichterstattung zugrunde sind jedenfalls die folgenden Daten betroffen: