Sie fahren einen Tesla ohne Einparkhilfe?

Hier gibt es Geld umsonst!

Wer einen Tesla kauft, kauft ein Premiumprodukt mit dem Anspruch der Technologieführerschaft. Gerade die schnelle Weiterentwicklung ist dabei ein Alleinstellungsmerkmal. Dem ist allerdings leider jüngst eine wichtige Funktion zum Opfer gefallen: Die Einparkhilfe, die bislang auf Ultraschallsensoren (USS) zurückgriff. Tesla hat für einige Monate experimentiert und auf ein neues Konzept zur Überwachung der Fahrzeugumgebung gesetzt: „Vision“.

Was kann man tun?

Es gibt eine ganze Bandbreite von Ansprüchen, die in so einem Fall zum Tragen kommen. Von Rücktritt über Schadensersatz bis Minderung sind viele Gestaltungen denkbar. Wer an seinem Fahrzeug festhalten möchte, weil er nicht darauf verzichten kann, die Funktionalität nicht vermisst oder es einfach mag: Der einfachste Weg ist dann, sich Kompensation zu holen.
Das geht über das Instrument der Minderung. Hierzu müssen eine Reihe von Erklärungen gegenüber Tesla abgegeben, Fristen gesetzt und nach Ablauf Konsequenzen gezogen werden. Wir bieten Ihnen an, all das für Sie zu übernehmen - ohne jedes Kostenrisiko. Wir gehen auf Grundlage anwaltlicher Beratung und der Auskunft von KFZ-Sachverständigen davon aus, dass ein Betrag von bis zu 2.500,00 € im Wege der Minderung verlangt werden kann.

Wie läuft das ab?

Wir machen die Arbeit, Sie bekommen das Geld. Nur im Erfolgsfall wird ein Honorar fällig, nämlich in Höhe von 25 % der erzielten Zahlung von Tesla. Dafür übernehmen wir die komplette Abwicklung, von der Korrespondenz bis zur gerichtlichen Durchsetzung durch spezialisierte Anwälte.
Ihr Aufwand bleibt gering und beschränkt sich auf wenige Minuten.

Das sind die nächsten Schritte

Formular ausfüllen

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Sie verkaufen uns Ihr Problem, indem Sie das unten befindliche Formular ausfüllen.

kollektive Rechtsverfolgung

Wir setzen die Ansprüche auf Minderung für Sie durch. Über den Stand halten wir Sie per Mail ständig auf dem Laufenden.

Entschädigung erhalten

Entschädigung erhalten

Im Erfolgsfall erhalten Sie den erstrittenen Betrag abzüglich unserer Provision, die 25 % beträgt.

Etwas detaillierter: Nach Erhalt des Auftrags werden wir Tesla zur Nacherfüllung auffordern, wie es gesetzlich vorgesehen ist. Tesla bekommt damit die Möglichkeit, die Einparkhilfe nachzurüsten. Damit ist realistisch nicht zu rechnen, weil der betriebswirtschaftliche Aufwand höher ist als eine Kaufpreisminderung - und das weiß Tesla auch. Klar muss aber sein: Es ist denkbar, dass Sie ein Angebot erhalten, die Einparkhilfe nachrüsten zu lassen. An dieser Stelle wäre die gemeinsame Reise zu Ende. Für ein Worst-Case-Szenario ist das aber doch nicht schlecht, oder? Sollte sich Tesla allerdings wie erwartet verhalten, üben wir Ihr Minderungsrecht aus. Ab diesem Zeitpunkt steht Ihnen ein Zahlungsanspruch zu, den wir durchsetzen.
Diesen machen wir nicht nur für Sie, sondern auch für andere Geschädigte gebündelt geltend. Die damit verbundene Effizienzsteigerung gestattet uns das Angebot, das Sie hier sehen. Wir geben diesen Vorteil an Sie weiter.

Gibt es noch andere Möglichkeiten?

Natürlich. Fragen Sie einen erfahrenen Anwalt. Das tun wir auch: Wir kooperieren mit Herrn Rechtsanwalt Dr. Matthias Böse, der deutschlandweit als „Tesla-Anwalt“ bekannt ist, hier die Folgen der weggefallenen Einparkhilfe beschreibt und auch Ihren Fall gern bearbeitet.
Sie haben also die Wahl: Sie können schnell und ohne Kostenrisiko mit uns zum Ziel kommen oder sich individuell und ebenfalls hochqualifiziert helfen lassen, indem Sie Dr. Böse beauftragen. Dessen Honorar ist im Erfolgsfall (aber eben nur dann) von Tesla zu erstatten.

Gibt es Risiken?

Bei unserer Beauftragung? Nein. Das ist der Charme der Sache: Wir nehmen Ihnen nicht nur die Arbeit, sondern auch das Risiko ab.

Gibt es sicher Geld?

Wir würden unsere Leistung nicht anbieten, wenn wir schlechte Erfolgsaussichten sähen. Aber: Es gibt ein paar Klippen zu umschiffen. So hat sich Tesla bei vielen Kunden einen Verzicht absegnen lassen, der zunächst erfolgreich angegriffen werden muss, bevor eine Minderung in Betracht kommt. Die Bestimmung der Höhe der Minderung ist mangels vergleichbarer Fälle ebenfalls nicht trivial. Kurz: Ja, es kann schief gehen, ganz oder teilweise. Aber falls das passiert, ist das bei unserer Beauftragung nicht Ihr Problem.

kleinfee gegen Tesla in den Medien

Jetzt Ansprüche geltend machen

Beauftragung gegen Erfolgshonorar (Abtretung zur Einziehung):

Direkt nach unserer Beauftragung erhalten Sie eine E-Mail, mit wir Sie mit einem Klick um die Erteilung erforderlicher Aufträge zur Übermittlung von Nachrichten an Tesla bitten werden. Beachten Sie bitte, dass wir ohne diese Aufträge nicht für Sie tätig werden können! Wir bedanken uns bereits jetzt für Ihre Mitwirkung.

Die bei der Bestellung erhobenen Daten verwenden wir zur Vertragsdurchführung, nämlich zur Information über Ihre laufenden Angelegenheiten, aber auch zur Information über Entwicklungen in anderen Fällen im Bereich des Verbraucherrechts und Datenschutzrechts. Der Verwendung Ihrer E-Mail-Adresse zur Information abseits Ihres konkreten Falls können Sie jederzeit widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.

FAQ

Ja. Rechtlich differenziert man zwei Sorten von Sachmangel: Eine Abweichung von der getroffenen Vereinbarung einerseits, die fehlende Eignung zur üblichen Verwendung andererseits. Beide Varianten liegen vor. Die Einparkhilfe war geschuldet, weil sie in Zeiten des Vertragsschlusses im Handbuch des Model 3 wie auch des Model Y vermerkt und der Tesla mit USS abgebildet war und damit Teil der Beschreibung des Kaufgegenstands war. Aus dem gleichen Grund fehlt es an einer Eignung zur üblichen Verwendung, die der Käufer erwarten durfte. Hier muss Tesla sich nämlich an seinen öffentlichen Äußerungen festhalten lassen. Hierzu zählt, Sie ahnen es, das Handbuch. Das ist nämlich über die Website abrufbar, über die das Fahrzeug jeweils auch erworben wurde.

Eher nicht. Eigentlich mögen wir es ja, wenn Sie uns die Arbeit abnehmen. Aber in diesem Fall öffnen Sie einen weiteren Kommunikationskanal und es besteht die Gefahr, dass Sie und wir „mit gespaltener Zunge“ sprechen. Falls Sie sich doch für ein paralleles Vorgehen entscheiden – es ist Ihr Auto und Ihr Fall -, denken Sie bitte daran, uns die Korrespondenz (und zwar Ihre eigenen Nachrichten und die von Tesla) an unter Angabe Ihrer Kundennummer zu übersenden. Ihre Kundennummer finden Sie in der Bestellbestätigungs-E-Mail, die wir Ihnen übersandt haben. Danke schön!

Nein. Tesla hat sich zwar große Mühe gegeben, aber das europäische Verbraucherrecht schützt Sie effektiv. Wo Kunden entsprechende Erklärungen abgegeben haben, entfalten diese entweder von vornherein keine Rechtswirkung oder sind zumindest angreifbar. Unsere Prozesse berücksichtigen das.

Das war das Versprechen von Anfang an: Es sollte kurzfristig - wie etwa beim City-Lenkassistent, der über Jahre hinweg angekündigt wurde - etwas passieren. Das ist bis heute allerdings nicht geschehen. Tesla gibt an, dass eine Software in Arbeit ist, die die weggefallenen Ultraschallsensoren unter Nutzung der Kameras kompensieren soll. Ob das, zumal vollständig, gelingen wird, steht in den Sternen. Und: Sie haben bereits lange gewartet. Tesla bekommt jetzt eine Frist und wenn die nicht eingehalten wird, ist es egal, was sie wann nachliefern oder nachgeliefert hätten. Das Konzept „Vision“ jedenfalls wurde aufgegeben: Es werden wieder Radarsensoren eingerüstet. Damit ist klar: Auch Tesla kommt für die räumliche Orientierung nicht nur mit Kameras aus. Eigentümer von Fahrzeugen, die nur Kameras besitzen, werden beim Wiederverkauf absehbar Abschläge hinnehmen müssen.

Das hängt davon ab, wann Tesla die fehlende Einparkhilfe nachliefert. Grundsätzlich ist die fristgebundene Aufforderung zur Mängelbeseitigung und der erfolglose Ablauf dieser Nachfrist Voraussetzung für die Entstehung des Minderungsanspruchs. Daher muss Tesla jetzt eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt werden. Wenn Tesla binnen dieser Frist keine Einparkhilfe nachliefert, ist es egal, wenn Tesla diese später noch nachliefert. Solange Tesla allerdings keine Frist gesetzt bekommt, kann auch kein Minderungsanspruch entstehen und es besteht jeden Tag die Möglichkeit, dass die Aufforderung zur Mängelbeseitigung zu spät kommt.

Dann haben wir Ihnen gratis geholfen und Sie haben einen Tesla ohne Funktionsbeeinträchtigungen. Minderungsansprüche fallen dann aus.

Ja, aber es schließt Ihre Ansprüche nicht aus. Wir müssen nur das Vorgehen bei der Durchsetzung anpassen. Für Unternehmer gelten andere, teils strengere Vorschriften. Daher benötigen wir die Information, ob Sie beim Kauf "in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit" gehandelt haben. Wir sehen auch für unsere unternehmerischen Kunden gute Erfolgsaussichten.

Ihre Rechte unterscheiden sich je nachdem, ob Sie den Tesla „überwiegend“ zu unternehmerischen Zwecken nutzen oder nicht. Das bedeutet: Lag die beabsichtigte betriebliche Nutzung bei Vertragsschluss mit Tesla unter 50%, brauchen Sie den Haken in unserem Anmeldeformular zu unternehmerischen Zwecken NICHT zu setzen. Sie handelten dann als Verbraucher, was Ihre Erfolgsaussichten erhöht. Das gilt auch, wenn Sie das Fahrzeug im Betriebsvermögen führen (was steuerlich ab einer betrieblichen Nutzung von mindestens 10% möglich ist). Wenn Teslas Vertragspartner nicht Sie selbst waren, sondern eine Personen- oder Kapitalgesellschaft, müssen Sie den Haken dagegen IMMER setzen, auch wenn sie den Tesla auch privat nutzen: „Verbraucher“ können nur natürliche Personen sein. Aber keine Sorge: Falls Sie schon angemeldet sind und das Häkchen vergessen haben, merken wir das wegen der Rechtsformangabe und holen das für Sie nach.

Um Ihnen und uns die Aufforderung zur Beseitigung des Mangels und, sofern dieser nicht fristgerecht beseitigt wird, die Erklärung der Minderung gegenüber Tesla zu erleichtern. Wir geben diese Erklärungen für Sie ab, indem wir als Erklärungsbote tätig werden. Das heißt, wir leiten dann genau die vorformulierte Willenserklärung an Tesla weiter. Dafür müssen Sie lediglich den Link in der Bestellbestätigung klicken und auf der sich öffnenden Seite den Botenauftrag erteilen. Das war es, Sie müssen für die Beauftragung also weder Tesla noch uns eine E-Mail schicken.

Nein, Sie suchen sich eins aus. Ein Sachmangel gewährt dem Geschädigten eine bunte Auswahl an Möglichkeiten. Dazu zählen neben der hier in Rede stehenden Minderung namentlich Rücktritt und Schadensersatz. Entscheiden Sie sich, wie von uns vorgesehen, für die Minderung, können Sie nicht mehr vom Vertrag zurücktreten. Auch der sogenannte „Schadensersatz statt der Leistung“ ist damit hinfällig. Er deckt sich aber auch mit dem Betrag, den wir für Sie im Wege der Minderung geltend machen. Was allerdings auch untergeht: Das Recht, von Tesla Nacherfüllung zu verlangen. Das würde absehbar ohnehin schwierig: Tesla produziert ja die betreffende Lösung mit Ultraschallsensoren gar nicht mehr. Und eine gefummelte Nachrüstung aus dem Baumarkt - sehr salopp gesprochen - wäre vermutlich auch nicht in Ihrem Interesse. Beachten Sie bitte auch die Frage "Bin ich von einem späteren Upgrade von Tesla auf das Vision-Paket ausgeschlossen" zu diesem Thema.

Nein - zwar nicht aus rechtlichen, aber aus tatsächlichen Gründen. Tesla müsste ein späteres Update, mit dem die Einparkhilfe eventuell doch noch nachgerüstet wird, in einer eigens für Sie abgeänderten Softwareversion entfallen lassen, nur um Sie zu ärgern. Die Wirkung wäre in etwa so, als würde Elon Musk ein Video veröffentlichen, in dem er für jeden neu verkauften Tesla einen Welpen erschießt. Aber, das muss man klar sagen: Der rechtliche Anspruch auf Nacherfüllung erlischt mit Ausübung des Minderungsrechts. Sie haben sich dann einmal entschieden und müssen sich daran festhalten lassen.

Ja. Wir haben uns einen juristischen Kniff ausgedacht, den vor uns noch niemand probiert hat. Aber: Die Konkurrenz liest mit. Daher: Psssst. Wir sind selbst gespannt, aber ehrlich gesagt glauben wir, dass wir Sie auch mit dem guten alten Gewährleistungsanspruch an Ihr Ziel bringen werden.

Nein. Wir erkennen nur Ansprüche, wenn wir sie sehen. Und dann kann ruhig ein bisschen Raketengeld zurück in Ihre Taschen fließen (und ein bisschen auch in unsere).

kleinfee, unsere Gegner oder die Rechtsschutzversicherung

Anwälte, eigentlich. Und zertifizierte Datenschutzbeauftragte. Das Interesse und unsere Passion für den Datenschutz haben zur Gründung unseres Unternehmens, der Protectra GmbH, geführt, die das Angebot auf dieser Website unter der Marke "kleinfee" anbietet. Ursprünglich wurde das Unternehmen gegründet, um damit Leistungen als externe Datenschutzbeauftragte für die Mandanten einer Kanzlei aus dem IT-Rechtsbereich anbieten zu können. Das ist nämlich keine anwaltliche Tätigkeit und eine Vermischung hätte Probleme gebracht. Dann war allerdings einer unserer Kollegen betroffen von einem Datenleck. Wie sich herausstellte war er nicht der Einzige, sondern einer von sehr vielen. Nach Beantragung einer Inkassolizenz beim OLG Düsseldorf haben wir den Betroffenen des Datenlecks erfolgreich weitergeholfen. Von da an ging es immer weiter, erst mit weiteren Datenlecks und dann mit Verbraucherrecht (Tesla).

Kurz: Wir bündeln gleichförmige Ansprüche und nehmen unseren Kunden das Durchsetzungsrisiko ab. Ist eigentlich das gleiche, was wir sonst machen, nur mit Serienbrieffunktion. Am Anfang mussten wir uns erstmal auf die Besonderheiten einstellen, die sich aus dem Massengeschäftcharakter ergeben. Aber wir leben und lernen, und so sind wir auch darin sukzessive besser geworden. Kernerkenntnis: Die Leute wollen auf Stand gehalten werden. Wer schreibt, der bleibt. Und auch für andere Verbesserungsvorschläge sind wir immer offen!

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