Wurden auch Ihre Handyvertragsdaten rechtswidrig an die SCHUFA weitergegeben?
Dann haben Sie Anspruch auf Schadensersatz!
Was Sie tun können
Füllen Sie unser Formular aus und finden heraus, ob auch Sie von der durchgängigen Praxis betroffen sind, dass Handyvertragsdaten von Mobilfunkanbietern ohne Rechtsgrundlage an die SCHUFA Holding AG weitergegeben werden. Wir kümmern uns dann um Ihren Schadensersatz gegen einen prozentualen Anteil im Erfolgsfall in Höhe von 25 % des durchgesetzten Anspruchs (Erfolgshonorar). Sie tragen also keinerlei Kostenrisiko.
Was bei der SCHUFA und Mobilfunkanbietern vorgefallen ist
Wie die Tagesschau berichtet wurden Handyvertragsdaten von Mobilfunkanbietern ohne Rechtsgrundlage an die SCHUFA Holding AG weitergegeben. Der Bericht greift ein Urteil des Landgerichts München auf, das entschieden hat, dass die Mobilfunkanbieter "keine Positivdaten ihrer Kundschaft an die SCHUFA weitergeben (darf). Positivdaten sind Informationen darüber, ob und wann jemand Verträge mit Telekommunikationsanbietern oder anderen Firmen abgeschlossen hat. Sie fallen bei jedem Vertragsschluss an.". Hierfür fehlte es an der erforderlichen Einwilligung der Kunden. Auch die Datenschutzkonferenz (DSK) erachtet die Weitergabe und Speicherung der Handydaten für unzulässig.