Pressemitteilung in Sachen Tesla: Das Landgericht Düsseldorf klärt wesentliche Fragen zum Tesla-Widerruf.
Viele Tesla-Fahrer waren unzufrieden. Einerseits wurden die Fahrzeuge, anders als bestellt, ohne Einparkhilfe ausgeliefert. Die zur Kosteneinsparung weggelassenen Ultraschallsensoren sollten später durch ein optisches System ersetzt werden, das sich allerdings als unzuverlässig herausstellte. Außerdem senkte Tesla Anfang 2023 überraschend, aber drastisch die Preise und minderte so den Wert vieler gerade erst gekaufter Fahrzeuge.
In dieser Situation bot sich für Tesla-Kunden eine günstige Gelegenheit. Tesla hatte es mit dem Gesetz nicht so genau genommen und zwingende Vorschriften bei der Belehrung über das Widerrufsrecht von Verbrauchern missachtet. Konkret verschwieg Tesla, dass Kunden ihre Widerrufserklärung auch telefonisch wirksam abgeben können. Das Gesetz sieht in diesen Fällen vor, dass das Widerrufsrecht sich auf ein Jahr und 14 Tage seit Übergabe des Fahrzeugs verlängert.
Tesla sieht das anders und lässt es massenhaft auf Klagen ankommen. Jetzt liegt ein erstes Urteil vor, das den Tesla-Kunden Recht gibt. Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden, dass der Fehler keineswegs nur eine Lappalie ist, sondern den Kunden tatsächlich einen Ausweg aus den nachteiligen Verträgen gewährt (Landgericht Düsseldorf, Urt. v. 15.09.2023, 7 O 186/23). Tesla hatte sich bislang auf den Standpunkt gestellt, es bleibe trotz des Rechtsbruchs bei einer nur 14-tägigen Widerrufsfrist. Dem erteilte das Landgericht Düsseldorf nun eine Absage. Es handelte sich zwar um ein Versäumnisurteil, weil Tesla es unterlassen hatte, sich rechtzeitig gegen die Klage zu verteidigen. An der Aussagekraft des Urteils ändert das allerdings nichts, weil das Gericht die entscheidende Rechtsfrage nicht nur überschlägig, sondern vollständig prüfen musste, um das Urteil erlassen zu können.
Ein weiterer Rückschlag für Tesla: Die Taktik, die Rücknahme der Fahrzeuge zu verweigern und die (teils per App einbestellten) Betroffenen unverrichteter Dinge wieder wegzuschicken, ist ebenfalls nicht aufgegangen. Tesla wurde aufgrund des geschickten Vorgehens des Klägers, der dabei auf die Unterstützung des Rechtsdienstleisters kleinfee.com zählen konnte, zur vollständigen Kaufpreisrückzahlung verurteilt, obwohl das Fahrzeug noch bei ihm ist. Er ist dadurch gesichert und muss es erst zurückgeben, wenn ihm der Kaufpreis wie auch die außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten, jeweils nebst Zinsen, vollständig zugeflossen sind.
Das wird schnell passieren. Das Urteil ist nämlich ohne Sicherheitsleistung sofort vollstreckbar. Auch wenn Tesla daher einen Rechtsbehelf gegen das Urteil einlegt, wird der Kläger sein Geld mit Kosten und Zinsen auf dem Konto haben. Ob Tesla das Urteil hinnimmt oder riskiert, dass die Rechtslage noch von einer höheren Instanz bestätigt wird, bleibt abzuwarten. Für den Kläger, aber auch die zahlreichen anderen Betroffenen der Geschäftspraktiken von Tesla ist das Urteil ein wichtiger Schritt nach vorne.